Neue Kehr- und Überprüfungsordnung

Seit dem 01.01.2010 gibt es eine neue bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, mit dazugehöriger Gebührenordnung. Die Kehr- und Überprüfungsordnung regelt unter anderem die Anzahl der Reinigungen und Überprüfungen der Feuerungsanlagen.

Zu den einzelnen Tätigkeiten, die vom Schornsteinfeger durchgeführt werden, gibt es festgelegte Gebühren, die auf Grundlagen eines von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens erstellt wurden. Dieses Arbeitszeitwertegutachten basiert darauf, dass mehrere Gutachter die täglichen Arbeiten des Bezirksschornsteinfegermeisters und seiner Mitarbeiter begleitet und festgehalten haben. Die daraus resultierenden Daten, dienten als Grundlage für die von den Ländern erlassene Gebührenordnung. Vor diesem Erlass wurden verschiedene Verbände gehört, wie der Haus-Grundstückseigentümer Verband, Mieterverband, ZIV und ZDS.

In der Rubrik „Service > Information“ finden Sie die Kehr- und Überprüfungsordnung sowie die dazu gehörige Gebührenordnung.

1. BimSchV

Die seit dem 22. März 2010 geltende neue Verordnung, über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, gibt Auskunft über die veränderten Messintervalle der Feuerungsanlagen.

Bei Gas- oder Ölheizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 4 KW, die älter als 12 Jahre sind, wird die Messung einmal in 2 Jahren und die jünger als 12 Jahre sind einmal in 3 Jahren durchgeführt. Pellet-Heizungen (mechanisch beschickt) die jährlich gemessen wurden, werden jetzt einmal in 2 Jahren gemessen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom Bundesverband in der Rubrik „Service > Information“.

GAS- Hausschau – Erdgas mit Sicherheit

Die in Ihrem Verantwortungsbereich liegende einmalige Überprüfung der Gasleitung, können wir für Sie übernehmen. Zu Ihrer Sicherheit wird die Gasleitung, ab der Hauptabsperrvorrichtung bis zum Abführen der Abgase ins Freie, überprüft. Bei der Überprüfung werden eventuelle Undichtigkeiten bei der Gasleitung festgestellt.

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Im Kindergarten brennt nichts an

Rauchwarnmelder können Leben retten. Und weil das Leben von Kindern ganz besonders wertvoll ist, haben Hessens Schornsteinfeger am traditionellen Unglückstag Freitag den 13. Kindergärten mit Warnmeldern ausgestattet. Die Geräte, so groß wie eine Kaffeetasse, haben lebensrettende Funktion - denn bei Rauchentwicklung schlagen sie sofort Alarm mehr …

Den Pressetext und weitere Informationen finden Sie unter dem Unterpunkt „Service > Information“.

Energiespartipps

Unsere Energiespaartipps helfen Ihnen Geld zu sparen. Die Energiespartipps und weitere Informationen finden Sie unter dem Unterpunkt „Service > Information“.