EnergieAUSWEIS

 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Erstellung von Energieausweisen. Wenn Sie ein Gebäude verkaufen, neu vermieten oder verpachten wollen, benötigen Sie seit dem 01. Januar 2009 einen Energieausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der so genannte Verbrauchsausweis, der auf Grundlage des Verbrauches erstellt wird und der Bedarfsausweis, der auf Grundlage von der Analyse der Bausubstanz und der Anlagentechnik eines Gebäudes erstellt wird.

Empfehlenswert ist der Bedarfsausweis, der unabhängig vom Nutzerverhalten ist und bei dem Modernisierungsempfehlungen, auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes, gegeben werden.

Welchen Energieausweis benötigen Sie für welches Gebäude?

Bedarfsausweis:
  • Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01. November 1977
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis:
  • Wohngebäude mit Bauantrag ab dem 01. November 1977
  • Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten
  • Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten, welche den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder besser entsprechen.
  • ab 01. Juli 2009 für Nichtwohngebäude
Kontakt

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OLIVER HOLINSKI

Schornsteinfegermeister & Energieberater

Tannenweg 2

65597 Hünfelden-Ohren

Telefon: 06438 9251834

Mobil: 0171 5276018

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